Der Direktvertrieb unterteilt sich in drei Phasen: In Phase 1 werden die vermarktbaren Gebiete definiert. Wer im Auftrag von upsales vermarkten möchte, muss zehn Pflichttrainings erfolgreich durchlaufen. Erst danach erteilt upsales die Autorisierung und die Freigabe, in ihrem Auftrag aktiv zu werden.
Phase 2 umfasst den Besuch bei der Kundschaft vor Ort. Hier regelt der Code auf Contact Do‘s and Dont’s in der Ansprache und der Beratung. Die Beratenden haben keinen direkten Zugriff auf persönliche Daten. In Gesprächen mit Bestandskunden müssen diese zur Auftragserteilung deshalb eines der drei sogenannten Kundengeheimnisse mitteilen, um Verwechslungen auszuschließen. Das kann das Geburtsdatum sein, die Buchungskonto- oder Kundennummer.
Phase 3 regelt die Vorgehensweise nach positivem Verlauf des Beratungsgesprächs und Abschluss eines Vertrages. Nachdem der Kunde oder die Kundin per Unterschrift auf dem Tablet den Auftrag freigegeben hat, folgt ein Bestätigungsanruf, der sogenannte Quality Call. In diesem Telefonat geht ein Mitarbeitender des Vertriebspartners nochmals alle Auftragsbestandteile gemeinsam mit dem Kunden durch. Das Gespräch umfasst die gebuchten Produkte und Optionen, die Preispunkte bis hin zur nochmaligen Bestätigung der Identität des Auftraggebenden. Erst danach wird der Auftrag an die Auftraggeber übermittelt.
Ab diesem Zeitpunkt läuft die gesetzlich vorgeschriebene Frist von 14 Tagen: Innerhalb dieser Zeit kann man von seinem Recht auf Widerruf Gebrauch machen. Auf dem Auftragsformular wird auf die Widerrufsfrist gesondert hingewiesen.